Richtlinien-Psychotherapie
Therapie außerhalb der gesetzl. Krankenversicherung
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) ist eine Form der Psychotherapie, die in Deutschland von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt ist und die Kosten entsprechend übernommen werden. Sie beruht auf den theoretischen Grundlagen der Psychoanalyse und ihren Weiterentwicklungen.
Wichtige Aspekte in dieser Form der Psychotherapie sind unbewusste oder unverstandene Wünsche, Motive und Konflikte sowie frühe, prägende Einflüsse aus der Kindheit und Jugend.
Verhaltenstherapie
Die Verhaltenstherapie (VT) wird ebenfalls von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Sie geht davon aus, dass alle Verhaltensweisen und Denkmuster, auch problematische, erlernt sind und deshalb durch Training/Übungen verändert werden können.
Umfang
Grundsätzlich wird zwischen einer Kurzzeittherapie (KZT) und einer Langzeittherapie (LZT) unterschieden.
Im Rahmen der KZT werden 24 Stunden (formal 2*12), bei LZT 60 Stunden von der Krankenkasse genehmigt.
Eine LZT kann, bei Bedarf, noch auf 80 Stunden (VT) oder 100 Stunden (TP) verlängert werden.
Privatpatient oder Selbstzahler
Inhaltlich unterscheidet sich eine Behandlung von Privatpatienten nicht von der Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen. Jedoch gibt es bei den privaten Krankenkassen Unterschiede, die Sie bei Interesse an einer Psychotherapie erfragen sollten. Meist handelt es sich nur um formale Aspekte, die schnell geklärt werden können.
Wichtig: Da der erhobene Stundensatz sowohl von der aktuell gültigen Gebührenordnung (GOÄ von 1982/1996) und einem Multiplikator ("Faktor") bestimmt wird, sollten Sie bei Interesse an einer Psychotherapie mit Ihrer Krankenkasse über die Erstattung sprechen.
Als Selbstzahler sind Sie nicht an die Rahmenbedingungen einer Krankenkasse gebunden, müssen jedoch selbst für die Kosten der Therapie aufkommen. Die entstandenen Kosten können Sie jedoch evtl. in Ihrer Steuererklärung angeben.